Stiglechner Tankstellen GmbH

HinweisgeberInnen-Meldesystem

Im Einklang mit unserem Arbeitgeberversprechen für Wohlbefinden, Gesunderhaltung sowie Sicherheit am Arbeitsplatz, dient das Stiglechner HinweisgeberInnen-Meldesystem als vertrauliches Mittel der Kommunikation. Es repräsentiert unsere fortwährende Verpflichtung, die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern und in Übereinstimmung unserer Werte zu agieren.

Das HinweisgeberInnen-Meldesystem von Stiglechner ermöglicht es, Mitarbeitenden der Stiglechner Tankstellen GmbH und anderen mit dem Unternehmen in Verbindung stehenden Personen, Missstände sowie Rechtsverletzungen im Unternehmen aufzudecken und anonym zu kommunizieren. Ein umfassender Schutz des Hinweisgebenden bzw. Whistleblower wird dabei gewährleistet.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen, diesen Weg der Informationsweitergabe zu wählen, sind: Sie sind HinweisgeberIn und haben zumindest einen berechtigten Hinweis.

Ein Hinweisgeber, auch Whistleblower genannt, gesetzlichen Norm ist eine Person, die in einer beruflichen Verbindung zum Unternehmen steht. Z.B.: aktuelle und frühere Mitarbeiter*innen, BewerberInnen, PraktikantInnen, Gesellschafter sowie alle Personen, die den Hinweisgebenden unterstützen.

Das Stiglechner HinweisgeberInnen-Meldesystem ist nur in folgenden Themen zu verwenden.

  • Öffentliches Auftragswesen,
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • Produktsicherheit und -konformität,
  • Verkehrssicherheit,
  • Umweltschutz,
  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit,
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
  • öffentliche Gesundheit,
  • Verbraucherschutz,
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen,
  • Verhinderung und Strafverfolgung folgender Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB): Strafbare Verletzungen der Amtspflicht, Korruption und verwandte strafbare Handlungen, wie Missbrauch der Amtsgewalt, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme (zur Beeinflussung), Bestechung, Vorteilszuwendung (zur Beeinflussung), Verbotene Intervention, Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten
  • Rechtsverletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union im Sinne von Art. 325 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie gemäß besonderen Definitionen in einschlägigen Unionsmaßnahmen.
  • Verletzungen von Binnenmarktvorschriften im Sinne von Art. 26 Abs. 2 AEUV, sowie für Verletzungen von Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen und Verletzungen von Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuervorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft.

Welchen Schutz genießt der Hinweisgebende?

Der/Die HinweisgeberIn wird umfassend vor Benachteiligungen, Repressalien und Datenweitergabe geschützt. Das bedeutet, dass Maßnahmen, die aufgrund eines berechtigten Hinweises erfolgen und negative Auswirkungen auf den Hinweisgebenden haben, rechtsunwirksam sind. Der Hinweisgebende kann anonym auftreten. Falls er/sie personenbezogene Daten (wie Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.) angibt, werden diese vertraulich iSd. Gesetzes behandelt. Mehr Informationen zum Datenschutz finden Sie hier

Wie erfolgt die Meldung des Hinweises?

  1. Entscheiden Sie sich für eine der beiden Stellen (Interne oder Externe) und wählen Sie den Berichtsweg aus.
  2. Geben Sie so viel Information zu ihrem Hinweis wie möglich. Je genauer Sie den Vorfall beschreiben, desto besser können wir reagieren.
  3. Sie können entweder anonym Kontakt aufnehmen oder Ihre E-Mail-Adresse, mit der wir Sie erreichen können, angeben.
  4. Beachten Sie, dass wir im Falle eines anonymen Hinweises keine Bestätigung des Hinweisbearbeitung sowie Information über weitere Folgemaßnahmen senden können.

Interne Stelle

hinweisgeberinnenschutz@stiglechner.co.at

Schreiben Sie alle Informationen, die Sie über den Missstand oder die Rechtsverletzung wissen nieder. Berücksichtigen Sie, dass diese Informationen der Wahrheit entsprechen müssen. 

Wer hat was gemacht?
Welcher Schaden ist entstanden/wird voraussichtlich entstehen?
An welchem Standort?

Externe Stelle

datenschutz@persolista.com

Schreiben Sie alle Informationen, die Sie über den Missstand oder die Rechtsverletzung wissen nieder. Berücksichtigen Sie, dass diese Informationen der Wahrheit entsprechen müssen.
Wer hat was gemacht?
Welcher Schaden ist entstanden/wird voraussichtlich entstehen?
An welchem Standort?

Marlies Pree-Moharitsch

Wiener Straße 4a, Büro 3

5301 Eugendorf

Österreich

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